Logo - Gangpferdesattlerei Angela Bellers

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gangpferdesattlerei Angela Bellers,

Holtstreek 27, 27777 Ganderkesee

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gangpferdesattlerei Angela Bellers (im Folgenden auch Verkäufer oder Vermittler genannt) und ihren Kunden, Verbraucher und Verkäufern/Kommittenten gebrauchter Sättel (im Folgenden Kunde genannt). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen seitens des Kunden werden von der Gangpferdesattlerei Angela Bellers nicht anerkannt.

§ 2 Gewerberaum

Als Gewerberaum für die gewöhnliche Ausübung des Gewerbes der Gangpferdesattlerei Angela Bellers gilt sowohl der Adressstandort der Gangpferdesattlerei, als auch der jeweilige Standort des Kunden, in Form des Stalls/Weide/Offenstall/Pferdebetrieb/Reitverein, in dem das Kundenpferd untergebracht ist.

§ 3 Vertragsabschluss

Terminanfragen für eine Sattelkontrolle gelten erst nach der Vereinbarung eines datierten Termins als angenommen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Bestellung von Standardware bzw. von Dienstleistungen. Die Anfahrt zum vereinbarten Termin stellt den Beginn der Dienstleistung da.
Mit der Bestätigung der Bestellung von auf Kundenwunsch angefertigter Ware, Sonderanfertigungen und Individualisierungen gilt der Vertrag als abgeschlossen.

§ 4 Vertragsarten

Es gelten folgende Vertragsarten:

  • Dienstvertrag: Tätigkeiten der Sattelkontrolle, Sattelanpassung (Kundensattel, Gebrauchtsattel, Neusattel) und Beratung
  • Kaufvertrag: Verkauf Neusattel
  • Werksvertrag: Arbeiten an Sattel, Lederwaren und Reitsportartikeln
  • Kommissionsvertrag: Verkauf Gebrauchtsattel

§ 5 Widerrufsbelehrung Verkauf Neusattel

Es gilt ein Widerrufsrecht für bestellte Standardware innerhalb von 14 Tagen ab Bestellbestätigung, welches in schriftlicher Form ohne Angabe von Gründen, per Brief oder E-Mail an die Adresse der Gangpferdesattlerei Angela Bellers, in der genannten Frist, gerichtet sein muss.

In Folge eines wirksamen Widerrufs muss eine beiderseits erbrachte Leistung in vollem Umfang zurück gewährt werden. Sollte der Kunde eine erhaltende Leistung oder Nutzung nicht, oder nur zum Teil oder in einem verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben können, muss der Kunde einen geldwerten Ersatz erbringen. Daher kann für die in dem Zeitraum bis zum Eintreffen des fristgerechten Widerrufs

erbrachte Leistungen oder Nutzungen eine vertragliche Zahlungsverpflichtung bestehen.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Fernabsatzverträge für eine Warenlieferung, die nach individuellen Kundenwünschen, persönlichen Bedürfnissen oder Kundespezifikationen angefertigt werden.

§ 5.1 Sattelkauf

Sollte der Kunde einen neuen Sattel im Rahmen des unter §5 aufgeführten Widerrufsrecht an die Gangpferdesattlerei Angela Bellers zurückgeben, wird dem Kunden eine Nutzungspauschale in Höhe von 250€ berechnet. Weitere Ausführungen zum Kauf eines Neusattels ist den nachstehenden Paragrafen zu entnehmen.

§ 5.2 Terminabsagen

Die Absage eines Termins zur Sattelkontrolle oder Sattelanpassung hat bis zu 24 Stunden vor dem angedachten Termin in schriftlicher oder
telefonischer Form zu erfolgen. Bei verspäteter Terminabsage kann für den entstandenen Verdienstausfall eine Rechnung in Höhe von 50% der Kosten für eine Sattelkontrolle gestellt werden.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum vereinbarten Terminzeitpunkt wird der entstandene Verdienstausfall in Höhe von 100% der Kosten für eine Sattelkontrolle/Sattelanpassung (1 Stunde) zzgl. der entstandenen An- und Abfahrtskosten in Rechnung gestellt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum der Gangpferdesattlerei Angela Bellers.

§ 7 Zahlungen, Fälligkeiten, Zahlungsverzug

Es besteht wahlweise die Möglichkeit die Ware und/oder die erbrachte Dienstleistung in Bar- oder per EC-Kartenzahlung zu bezahlen. Die Zahlungsart auf Rechnung ist nach eigenem Ermessen der Gangpferdesattlerei Angela Bellers für Bestandkunden möglich. Bei Verzug werden dem Kunden ggf. Mehrkosten durch Mahnverfahren, Inkassoverfahren, Inanspruchnahme von Rechtsbeistand, sowie Zinsen in Rechnung gestellt.

§ 8 Preise

Eine aktuelle Preisliste über die angebotenen Dienstleistungen und die Regelung der Anfahrtskosten ist auf der Homepage www.gangpferdesattlerei.de aufgeführt. Weitere Preise von Dienstleistungen und Waren, die auf der Homepage nicht ersichtlich sind, können vom Kunden im Vorfeld angefragt werden. Produktpreise richten sich nach Herstellervorgaben.

§ 9 Hinweis Neusattelkauf/ Sattelkontrolle/ Sattelanpassung

Die Passgenauigkeit des Sattels kann nur am Tag des Termins festgestellt werden. Einer späteren Reklamation wird ausdrücklich widersprochen, da bei einem Termin der Sattelkontrolle/Sattelanpassung bzw. des Sattelverkaufs stets die Möglichkeit des Probereitens besteht und zeitgleich ein Rat Dritter, durch Trainer, Therapeut o.ä. hinzugezogen werden kann. Ebenfalls wird eine nachträgliche Anweisung Dritter nicht als Reklamation verstanden und dieser somit ausdrücklich widersprochen. Arbeiten am Sattel, die nicht vor Ort durchgeführt werden, z.B. komplette Neufüllung der Sattelkissen, unterliegen ebenfalls der Passgenauigkeit am Tag des Termins.

Änderungen des Sattels, wie z.B. Sattellage, die durch Anraten oder durch Anweisungen Dritter (z.B. Trainer, Therapeut) erfolgen, haben einen Ausschluss der Passgenauigkeit des Sattels bereits zum Zeitpunkt des Termins zur Folge. Forderungen an die Passgenauigkeit des Sattels sind damit an den Anweisenden zu stellen.

Bei Sattelkauf wird die Möglichkeit des Probereitens gegeben. Der Vertragsabschluss für den Sattelkauf erfolgt bei Kaufvorhaben nach dem Proberitt am Tag des vereinbarten Termins. Eine Rückgabe des gekauften Sattels innerhalb der ersten 5 Tage nach Vertragsabschluss, (Tag des Verkaufstermins) ist ohne Angabe von Gründen gegen Kostenübernahme von Anfahrt, Beratung (gem. gültiger Preisliste Sattelanpassung/Sattelkontrolle) und einer Nutzungspauschale von 250€ für Neusättel möglich. Darüber hinaus erworbene Ware, wie z.B. Steigbügel, Sattelgurt, sind von der Rücknahme ausgeschlossen und verbleiben nach der Rückgabe beim zur Zahlung verpflichteten Kunden .
Bei Beschädigung des Sattels durch Kratzer, Risse, Sturzschäden, unangemessene Aufbewahrung, starke Abnutzungserscheinungen etc. haftet der Kunde. Der zum Sattel zugehörige Garantie- oder Sattelpass wird dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang zugesendet.

Sollte ein Probreiten zum Zeitpunkt des vereinbarten Verkaufstermins durch den Kunden oder vom Kunden beauftragten Person nicht möglich sein (Krankheit Pferd/Reiter, Unvermögen Pferd/Reiter, Pferd noch nicht angeritten, keinen Reitplatz / Reithalle vor Ort, Witterung) bleiben die genannten Probezeiten und der Verfahrensablauf hiervon unberührt. Das Risiko der Passform/Lage des Sattels für Pferd und/oder Reiter in der Bewegung und des Wohlfühlfaktors von Pferd und/oder Reiterin der Bewegung trägt der Kunde bzw. die vom Kunden beauftragte Person. Die Beurteilung von weiteren Nutzern des Sattels (Reiter und / oder Pferd) stellt keinen Reklamationsgrund da und einer Reklamation wird ausdrücklich widersprochen.

Da es sich bei Leder um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es Schwankungen in der Oberflächenstruktur (Narben, Falten, Stiche, etc.), Farbe und Dicke. Verformungen und/oder Abnutzungserscheinungen (auch asymmetrisch) des Sattels z.B. in Form von Farbveränderungen des Leders, Materialveränderung des Leders und der Polsterung durch die Nutzung beim Reiten (Druck und Reibung), Körperwärme und Körperfeuchtigkeit von Pferd und/oder Reiter, Witterungseinflüsse (Regen, Sonneneinstrahlung, Hitze, Kälte, etc.) stellen keinen Mangel dar, sondern sind als unabdingbare Eigenschaft des Werkstoffs Leder bei der Nutzung zu akzeptieren.

Die Nutzung von Reithosen mit Silikonbesatz führt durch die starke Reibung des Silikons zu einer vermehrten und beschleunigten Abnutzung des Leders und zu einer deutlichen Schädigung des Leders. Diese Abnutzungen und/oder Schädigungen sind keine qualitativen Mängel, sondern Folge einer unsachgemäßen Nutzung des Leders.

Die Sattelpolsterung verändert sich durch die Nutzung und muss daher regelmäßig kontrolliert und ggf. erneuert werden. Der Zeitraum hierfür ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie Veränderung des Reiters, der Reitweise oder des Pferdekörpers. Daher obliegt es allein dem Kunden diese Veränderungen in der Passform rechtzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern. Für etwaige gesundheitliche Nachteile beim Pferd und/oder Reiter, die auf die Passgenauigkeit zurückzuführen sind, ist der Kunde bzw. die von ihm beauftragte Person allein in vollem Umfang verantwortlich. Jegliche Haftung seitens des Verkäufers für gesundheitliche Schäden am Pferd und / oder Reiter werden hiermit ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Nachbesserung der Passform/Passgenauigkeit des Sattels wird aus den oben genannten Gründen ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anspruch der Nachbesserung besteht ausschließlich auf das Produkt Sattel und seiner Verarbeitung unter Berücksichtigung des sach- und ordnungsgemäßen Umgangs. Die oben aufgeführten Abnutzungserscheinungen der verarbeiteten Werkstoffe (z.B. Leder) stellen ebenfalls keinen Anspruch auf eine Nachbesserung da.

§10 Verkauf Gebrauchtsattel / Kommission

Die Gangpferdesattlerei Angela Bellers handelt als Vermittler in Vertretung für den Verkäufer/Kommittenten des Gebrauchtsattels. Der Verkäufer/Kommittent ermächtigt die Gangpferdesattlerei zum Abschluss von Verträgen im Namen des Verkäufers/Kommittenten. Dieser beauftragt die Gangpferdesattlerei Angela Bellers zum Einzug des Kaufpreises. Die Gangpferdesattlerei Angela Bellers ist somit empfangsberechtigt. Die Einzelheiten regelt der Kommissionsvertrag zwischen dem Verkäufer/Kommittenten und der Gangpferdesattlerei Angela Bellers, auf den verwiesen wird.

§ 10.1 Kaufvertrag Gebrauchtsattel/Kommission

Verträge über angebotene Sättel kommen ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Außer der Kaufpreisforderung sind alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag, insbesondere Gewährleistungsansprüche des Käufers, gegenüber dem Verkäufer/Kommittenten/Eigentümer geltend zu machen.

§ 10.2 Widerrufsrecht Gebrauchtsattel/Kommission

Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht oder vertragliches Rückgaberecht. Da Kaufverträge für Gebrauchtsättel, die über die Gangpferdesattlerei Angela Bellers zustande kommen, ausschließlich von privaten Verkäufern getätigt werden, steht dem Käufer kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 10.3 Gewährleistung und Haftung Gebrauchtsattelkauf

Die Gangpferdesattlerei Angela Bellers als Vermittler weist den Kunden daraufhin, dass die Angaben auf den Aussagen des
Eigentümers/Verkäufers/Kommittenten der Ware/des Sattels beruhen. Im Übrigen erfolgt der Kauf wie besehen unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung. Ansprüche wegen Mängel der gekauften/bestellten Ware sind ausschließlich gegenüber dem Eigentümer als Verkäufer geltend zu machen. Die Gangpferdesattlerei Angela Bellers wird in diesem Fall dem Käufer die Identität des
Eigentümers/Verkäufers/Kommittenten bekannt geben.

§ 11 Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Die Gewährleistungsansprüche von Unternehmern wegen Mängel der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die arglistig verschwiegen wurden und Ansprüche aus einer Garantie, die für die Beschaffenheit der Sache seitens der Gangpferdesattlerei Angela Bellers übernommen wurde. Ebenfalls ausgenommen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen

§ 12 Haftungsbeschränkung

Die Gangpferdesattlerei Angela Bellers schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach
Produktgesetzhaftung berührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter der Gangpferdesattlerei Angela Bellers. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, dem Kunden die Sache zu übergeben und dem Kunden das Eigentum daran verschaffen.

§ 13 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichterstelle

Die Gangpferdesattlerei Angela Bellers ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Erfüllungsstandort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Delmenhorst. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wurde.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist
vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.